18.09.2026
Nur noch wenige Tage bis zur Zäsur: Was RAL-Gütezeichen im EmpCo-Zeitalter leisten – und was nicht
Ab 27. September gelten die neuen Regeln gegen Greenwashing ohne Übergangsfrist und ohne Bestandsschutz. Für den Holz- und Baustoffhandel lohnt sich jetzt ein genauer Blick: Wer Mitglied einer RAL-Gütegemeinschaft ist, verfügt mit dem geprüften Gütezeichen über eine rechtssichere Grundlage für seine Nachhaltigkeitskommunikation – und verschafft sich zugleich einen handfesten Vorsprung im Markt.
Von Olaf Rützel*
Nur noch wenige Tage. So viel Zeit bleibt Unternehmen im Holz- und Baustoffhandel noch, bevor am 27. September die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo, RL (EU) 2024/825) scharf gestellt wird. Verkündet wurde das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG bereits am 19. Februar im Bundesgesetzblatt – doch wirksam wird der Großteil der neuen Vorschriften erst jetzt, ohne Übergangs- oder Aufbrauchfrist. Das gilt ausdrücklich auch für bereits gedruckte Kataloge, Verpackungen und Webseiten.
Wer ab dem 27. September noch mit unbelegten, generischen Begriffen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder allein durch Kompensation begründetem „klimaneutral“ wirbt, verstößt gegen geltendes Wettbewerbsrecht. Unternehmen riskieren damit unmittelbare und kostenintensive Abmahnungen durch Mitbewerber sowie klagebefugte Wirtschafts- und Umweltverbände. Bei schwerwiegenden oder grenzüberschreitenden Verstößen drohen zudem behördliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, bei größeren Unternehmen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
RAL-Gütezeichen als Zertifizierungssystem im Sinne der EmpCo
Damit ein Nachhaltigkeitssiegel nach der neuen Rechtslage weiter verwendet werden darf, muss es auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgelegt sein – mit öffentlich zugänglichen Kriterien, offenem Zugang für alle interessierten Unternehmen und unabhängiger Überwachung. Genau hier liegt die Stärke der RAL-Gütesicherung: ein diskriminierungsfreier Zugang für jedes interessierte Unternehmen, öffentlich zugängliche Güte- und Prüfbestimmungen, ein geregeltes Sanktionsverfahren bis zum Entzug des Zeichens und eine laufende Kontrolle durch unabhängige Stellen.
„RAL-Gütezeichen sind EmpCo-konform und können hier eine Alternative sein – anders als viele hausgemachte Eigenlabels, die dieses Fundament nicht vorweisen können.“
— Rüdiger Wollmann, RAL-Hauptgeschäftsführer
Mitgliedschaft mit doppeltem Nutzen für B2C und B2B
Für den Holz- und Baustoffhandel ist das weit mehr als eine juristische Fußnote – die Mitgliedschaft in der RAL-Gütegemeinschaft Holz- und Baustoffhandel e. V. ist ein handfester Standortvorteil. Wer der Gütegemeinschaft beitritt, muss keine eigene Zertifizierungsstruktur aufbauen, die den strengen EmpCo-Anforderungen ohnehin kaum standhalten könnte, sondern erhält Zugriff auf ein bereits etabliertes, rechtlich abgesichertes System.
Mit dem RAL-Gütezeichen „Nachhaltiger gewerblicher Handel Holz- und Bauprodukte“ hat die Gütegemeinschaft lange vor dem Inkrafttreten der EmpCo einen Kriterienkatalog geschaffen, der ökologische, ökonomische und soziale Anforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette erfasst – von der Beschaffung aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern über Ressourcen- und Energieeffizienz bis hin zu sozialen Standards in der Lieferkette. Die Anforderungen orientieren sich an zentralen europäischen Rahmenwerken wie dem European Green Deal, der EU-Taxonomie sowie den Sorgfaltspflichten in Lieferketten und gehen in wesentlichen Teilen über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus. Konkrete Aspekte wie CO₂-Fußabdruck, Recyclinganteile, Kreislaufkonzepte oder Lieferketten-Compliance sind dort verbindlich verankert und werden regelmäßig verifiziert – genau die Substanz, mit der Unternehmen auch nach dem 27. September rechtssicher werben können.
Zwar zielt die EmpCo-Richtlinie formal primär auf den Verbraucherschutz (B2C) ab, doch die Auswirkungen auf den gesamten Holz- und Baustofffachhandel sind direkt spürbar: Zum einen strahlen unlautere Umweltaussagen über das allgemeine Irreführungsverbot (§ 5 UWG) unmittelbar auf den B2B-Handel aus; zum anderen fordern verarbeitende Kunden, Bauunternehmen, Architekten und Kommunen zunehmend verlässliche Nachweise, die sie ihrerseits rechtssicher in ihrer eigenen Endkunden- und Vergabekommunikation verwenden dürfen.
Der Nutzen der Mitgliedschaft geht dabei deutlich über das Gütezeichen selbst hinaus. Die Gütegemeinschaft übernimmt die aufwendige Aufgabe, die Bestimmungen kontinuierlich an neue regulatorische Entwicklungen anzupassen: Die Kriterien für das Gütezeichen wurden bereits gezielt vor dem Hintergrund der EmpCo-Vorgaben überprüft, mit RAL und der Wettbewerbszentrale abgestimmt und weiterentwickelt. Einzelne Handelsunternehmen müssten diese kontinuierliche Rechts- und Normenbeobachtung sonst allein bewältigen – mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand und ohne die Rückendeckung eines abgestimmten Branchenstandards.
Hinzu kommt der Marktwert der kollektiven Marke: Mit kontinuierlich wachsenden Mitgliedszahlen, einem zertifizierten Umsatz von rund 1,75 Milliarden Euro und Branchenauszeichnungen wie dem „Woody Award 2023“ hat sich das
RAL-Gütezeichen als anerkannter Qualitätsfaktor im Markt etabliert. Das stärkt die Position einzelner Mitgliedsunternehmen gegenüber Geschäftskunden, Banken und öffentlichen Auftraggebern nachhaltig – ohne dass für ein unbekanntes Einzellabel mühsame Überzeugungsarbeit geleistet werden müsste.
Vertrauen wird zum Geschäftsargument
Auch abseits der reinen Rechtsrisiken lohnt sich der Blick auf die strategische Dimension. Führende Beratungs- und Prüfungshäuser stufen das Thema als geschäftskritisch ein: So empfiehlt etwa KPMG in einer aktuellen Analyse zur EmpCo-Umsetzung eine systematische Bestandsaufnahme sämtlicher Umweltaussagen und rät dringend dazu, sich frühzeitig als transparenter Vorreiter zu positionieren, anstatt erst auf Abmahnungen zu reagieren. Ein etabliertes Gütezeichen mit transparent dokumentierten Kriterien liefert genau die Struktur, die sich Unternehmen unter dem aktuellen Zeitdruck erst mühsam erarbeiten müssten – und schafft das Fundament für eine Nachhaltigkeitskommunikation, die auch einer eingehenden rechtlichen Überprüfung im Streitfall standhält.
Was jetzt zu tun ist
Der Handlungsdruck betrifft nicht nur Mitgliedsunternehmen der Gütegemeinschaft, sondern jeden Akteur im Holz- und Baustofffachhandel, der mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen am Markt auftritt. Vor dem Stichtag sollte jeder Betrieb unverzüglich seine Werbemittel, Webseiten, Kataloge und Verpackungen einer kritischen Prüfung unterziehen: Welche Umweltaussagen werden getätigt? Sind diese methodisch belegbar und aktuell verifiziert? Beruhen genutzte Siegel tatsächlich auf einem anerkannten Zertifizierungssystem im Sinne des neuen Gesetzes? Wo allgemeine Begriffe ohne präzise, dokumentierte Grundlage im Raum stehen, droht akute Abmahngefahr.
Wichtig dabei: Auch ein anerkanntes Gütezeichen ist kein Freifahrtschein für beliebige Werbeversprechen. Für Betriebe, die bereits ein RAL-Gütezeichen führen, heißt das vor allem: Sämtliche Werbeaussagen müssen konsequent an den eigenen Güte- und Prüfbestimmungen ausgerichtet sein und exakt dort ansetzen, wo tatsächlich geprüfte Merkmale und Daten vorliegen.
Für alle anderen Unternehmen der Branche lohnt sich die Überlegung, der RAL-Gütegemeinschaft Holz- und Baustoffhandel e. V. beizutreten mehr denn je: Statt unter Zeitdruck ein eigenes Label zu kreieren, das den strengen Anforderungen an Unabhängigkeit, Transparenz und Überwachung kaum genügen kann, steht mit dem RAL-Gütezeichen „Nachhaltiger gewerblicher Handel Holz- und Bauprodukte“ ein praxiserprobtes, offenes und unabhängig überwachtes System bereit, dem sich jedes interessierte Unternehmen der Branche anschließen kann.
Am Ende bleibt es bei dem Leitgedanken, der sich in den vergangenen Monaten immer deutlicher herauskristallisiert hat: Nicht der oberflächliche grüne Anstrich zählt, sondern die überprüfbare Substanz dahinter. Die EmpCo-Richtlinie verleiht diesem Grundsatz nun verbindliche Gesetzeskraft – und macht aus der Mitgliedschaft in der RAL-Gütegemeinschaft Holz- und Baustoffhandel e. V. ein wirksames und handfestes Wettbewerbsargument.
* Olaf Rützel ist Vorsitzender der RAL-Gütegemeinschaft Holz- und Baustoffhandel e. V. und engagiert sich für transparente, rechtskonforme und praxisnahe Nachhaltigkeitsstandards im Holz- und Baustoffhandel.
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