26.09.2025

EUDR: HolzLand- und GD Holz-Webinar stößt auf große Resonanz

Mehr als 250 Teilnehmer informierten sich in einem gemeinsamen Online-Seminar von HolzLand und GD Holz über die kommende EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Die Veranstaltung richtete sich vor allem an Holzhändler im europäischen Binnenmarkt, die künftig neue Sorgfaltspflichten erfüllen müssen.

Die EUDR soll voraussichtlich Ende 2025, möglicherweise erst Ende 2026, die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) ablösen. Künftig müssen Erstinverkehrbringer nachweisen, dass Holz und andere Rohstoffe nicht von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten oder degradierten Flächen stammen. Vor dem Inverkehrbringen ist eine Sorgfaltserklärung im zentralen EU-System abzugeben, die eine Referenz- und Prüfnummer erzeugt und entlang der Lieferkette weitergegeben werden muss.

„Wir wollen sicherstellen, dass unsere Partner die Anforderungen verstehen und umsetzen können“, sagte Dirk Plosinjak, Bereichsleiter Beratung & Prozesse bei HolzLand. Geleitet wurde das Webinar von Franz-Xaver Kraft von der GD Holz Service GmbH, der praxisnah durch die neuen Vorgaben führte.

Die große Beteiligung zeigt, dass die EUDR für Holzhändler ein wichtiges Thema ist. HolzLand und GD Holz planen weitere Informationsangebote, um Betriebe bei der Umsetzung zu unterstützen.

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EUDR: HolzLand- und GD Holz-Webinar stößt auf große Resonanz
Foto/Grafik: Holzland
Dirk Plosinjak, Bereichsleiter Beratung & Prozesse bei HolzLand, erläuterte im EUDR-Webinar die neuen Anforderungen für Holzhändler
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