17.12.2025

EU-Parlament entlastet Holzhandel bei Sorgfaltspflicht

Das Europäische Parlament hat am Dienstag über Änderungen an der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) entschieden. Danach müssen künftig nur noch Unternehmen, die Holzprodukte erstmals in den EU-Markt einführen, eine Sorgfaltserklärung abgeben. Für nachgelagerte Händler entfällt diese Pflicht.

Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) begrüßt die Entscheidung. „Die geplanten Änderungen sind ein Erfolg für die gesamte Wertschöpfungskette Holz“, sagt Geschäftsführer Thomas Goebel.
Die Einigung ist das Ergebnis monatelanger Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Ziel der Reform ist es, den Waldschutz zu sichern, ohne den bürokratischen Aufwand für Unternehmen unnötig zu erhöhen. Bis April 2026 will die EU-Kommission prüfen, ob weitere Anpassungen nötig sind. Der Verband kündigte an, sich weiter für Vereinfachungen einzusetzen – vor allem mit Blick auf Importeure.

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EU-Parlament entlastet Holzhandel bei Sorgfaltspflicht
Foto/Grafik: A/Yasmin
Nach dem Kompromiss im EU-Parlament sollen nur noch Importeure von Holzprodukten eine Sorgfaltserklärung abgeben
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